Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung
Gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen wird die Website Visit Maribor schrittweise aktualisiert und verbessert, mit dem Ziel, allen Nutzerinnen und Nutzern ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit der veröffentlichten Inhalte und Dokumente zu gewährleisten.
Visit Maribor ist bestrebt, eine barrierefreie Website bereitzustellen. Es wird jedoch festgestellt, dass eine vollständige Anpassung sämtlicher Inhalte (z. B. Übersetzung in die slowenische Gebärdensprache, Untertitelung aller Videoinhalte oder andere umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit) aufgrund des großen Umfangs der Inhalte eine unverhältnismäßige finanzielle und organisatorische Belastung darstellen würde.
Bei der Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung wurden folgende Faktoren berücksichtigt:
- erhebliche finanzielle Auswirkungen,
- interne organisatorische Struktur,
- Art und Umfang der Tätigkeiten von Visit Maribor.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen, das in solchen Fällen auf Grundlage einer Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung sowie dieser Erklärung zur Barrierefreiheit bestimmte Ausnahmen zulässt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz laufender Bemühungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind einige Inhalte derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- gescannte PDF-Dokumente als digitale Kopien physischer Dokumente; aufgrund der Scanqualität sind diese nicht immer vollständig lesbar oder mit Screenreadern kompatibel,
- Inhalte ohne sichtbaren Tastaturfokus, was die Navigation für Nutzerinnen und Nutzer erschwert, die ausschließlich mit der Tastatur navigieren,
- Videoinhalte ohne Untertitel oder optimierte Wiedergabesteuerung, die für gehörlose oder sehbehinderte Nutzer Barrieren darstellen können; ein Teil der Videoinhalte ist zudem von externen Plattformen (z. B. YouTube) abhängig,
- aus sozialen Netzwerken (Facebook und Instagram) übernommene Inhalte, bei denen Textalternativen für Bilder fehlen oder fremdsprachige Begriffe verwendet werden,
- Elemente ohne sichtbaren Fokusindikator, wodurch die Nutzung assistiver Technologien erschwert wird,
- Öffnen eines neuen Tabs oder Fensters ohne vorherige Benachrichtigung der Nutzer, was insbesondere für Screenreader-Nutzer zu Verwirrung führen kann,
- Links mit unklaren oder inkonsistenten Beschreibungstexten, die das Linkziel nicht eindeutig erkennen lassen,
- Elemente ohne geeignete semantische Auszeichnung, was die Navigation und das Verständnis der Seitenstruktur erschwert,
- unzureichender Farbkontrast bei bestimmten Elementen, wodurch die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen oder Farbenblindheit eingeschränkt ist,
- in einer Fremdsprache verfasste Alt-Attribute, die das Verständnis von Bildinhalten und die Barrierefreiheit beeinträchtigen können,
- eine übermäßige Anzahl von Elementen auf einzelnen Seiten, die die Übersichtlichkeit und die allgemeine Nutzererfahrung reduziert,
- Verwendung mehrerer <h1>-Überschriften auf einer einzelnen Seite, was das Verständnis der Inhaltshierarchie erschwert,
- Links und interaktive Elemente ohne beschreibenden Text, der ihren Zweck erklärt,
- fehlende Sprunglinks (z. B. „Zum Hauptinhalt springen“), die die Navigation für Nutzer assistiver Technologien erschweren,
- bewegte oder animierte Inhalte ohne Möglichkeit zum Pausieren, die für Nutzer mit Aufmerksamkeits- oder kognitiven Beeinträchtigungen ablenkend sein können.
Kontakt und Feedback
Hinweise zu Fällen der Nichtkonformität, Anfragen zu Informationen oder zu Inhalten, die nicht unter das Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen fallen, können über folgende Kanäle übermittelt werden:
E-Mail: zzt@maribor.si
Telefon: +386 2 234 66 00
Wir unterstützen die Nutzerinnen und Nutzer unserer Website bei der Beschaffung aller erforderlichen Informationen und Dokumente.
Gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen können Nutzerinnen und Nutzer Kontakt mit uns aufnehmen, um:
- uns darüber zu informieren, dass die Website oder mobile Anwendung nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Artikel 5 des Gesetzes entspricht,
- Informationen zu Inhalten der Website oder mobilen Anwendung gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes anzufordern, und
- Informationen anzufordern, die aufgrund einer Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung gemäß Artikel 6 des Gesetzes nicht in barrierefreier Form veröffentlicht sind.
Nutzerinnen und Nutzer erhalten innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Mitteilung oder Anfrage eine Antwort. Sollten wir innerhalb dieses Zeitraums nicht antworten können, informieren wir die Nutzer über den voraussichtlichen Antworttermin sowie den Grund für die Verzögerung.