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Organisation von Veranstaltungen
Was müssen Sie vor der Durchführung einer Veranstaltung beachten?
Der Veranstalter ist verpflichtet, jede öffentliche Versammlung oder öffentliche Veranstaltung bei der Polizei anzumelden.
Wichtig: In bestimmten Fällen, in denen Umstände vorliegen, die die Sicherheit oder die Rechte anderer gefährden könnten, muss anstelle einer Anmeldung eine Genehmigung der zuständigen Verwaltungseinheit eingeholt werden.
Informationen über die Pflichten des Veranstalters
Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung
Die Anmeldung ist bei der Polizeidienststelle, der Polizeiabteilung oder dem Polizeibüro einzureichen, in deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung stattfindet.
Anmeldefrist: Der Veranstalter muss die öffentliche Veranstaltung mindestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstag bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden.
Ist für die Veranstaltung gemäß dem slowenischen Gesetz über öffentliche Versammlungen (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 113/05 – amtlich konsolidierte Fassung, 85/09 und 39/11) eine Genehmigung erforderlich, muss der Veranstalter den Antrag bei der zuständigen Verwaltungseinheit mindestens 7 Tage vor einer Versammlung bzw. mindestens 10 Tage vor einer Veranstaltung einreichen, sofern ein besonderes Gesetz nichts anderes bestimmt.
Für die Genehmigung von Radsportwettkämpfen sowie Motorsportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen und von Straßenveranstaltungen, die sich über das Gebiet von zwei oder mehr Verwaltungseinheiten erstrecken, muss der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstag bei der zuständigen Verwaltungseinheit eingereicht werden. Findet die Veranstaltung auf Straßen im Gebiet mehrerer Verwaltungseinheiten statt, ist der Antrag bei jener Verwaltungseinheit einzureichen, in deren Gebiet die Veranstaltung beginnt.
Anmeldeformular und Hinweise: Füllen Sie die Anmeldung HIER aus.
Für eine erfolgreiche Anmeldung müssen folgende Nachweise und Dokumente beigefügt werden:
Benachrichtigung der lokalen Gemeinschaft: Nachweis, dass die Gemeinde, in der die Versammlung oder Veranstaltung stattfindet, darüber informiert wurde (Kopie des Schreibens, Versandbestätigung usw.).
Zustimmung zur Nutzung des Veranstaltungsortes: Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers des Veranstaltungsortes (Mietvertrag, sonstiger Vertrag oder schriftliche Zustimmung).
Lärmbelastung bei der Veranstaltung: Genehmigung für eine übermäßige Lärmbelastung, falls Geräte verwendet werden, die gemäß der Verordnung über die Verwendung von Beschallungsanlagen bei Versammlungen und Veranstaltungen übermäßigen Lärm verursachen.
Medizinische Versorgung (Notfallmedizin): Ausgefüllte Anlage 9 der Vorschriften über den Rettungsdienst und den Patiententransport: Formular zur Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung oder Versammlung zur Ermittlung der erforderlichen medizinischen Versorgung und zur Erstellung eines medizinischen Versorgungskonzepts für die Veranstaltung. Die Angaben zum medizinischen Versorgungskonzept sind nur für mittelgroße, anspruchsvolle, sehr anspruchsvolle und risikoreiche Veranstaltungen erforderlich. Die Einstufung der Veranstaltung und die erforderliche Anwesenheit medizinischer Fachkräfte werden anhand der Angaben in Anlage 9 ermittelt und in Anlage 10 der Vorschriften erläutert.
Für welche Versammlungen und Veranstaltungen ist eine Genehmigung der Verwaltungseinheit erforderlich?
Versammlungen und Veranstaltungen auf Straßen, wenn der Veranstaltungsort eine als Straße ausgewiesene Verkehrsfläche ist.
Veranstaltungen mit Ertrinkungsgefahr, wenn die Veranstaltung auf, im, über oder unmittelbar an einem Gewässer stattfindet, ausgenommen während des regulären Betriebs eines Badebereichs.
Veranstaltungen mit Tieren, beispielsweise Tierausstellungen, temporäre Zoos, Tierbewertungen oder Tierwettbewerbe, Zirkusse und Wanderzoos.
Internationale Sportveranstaltungen, insbesondere große internationale Sportveranstaltungen gemäß dem slowenischen Sportgesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 22/98, 97/01, 110/02 und 15/03).
Wettkämpfe von Vereinen der höchsten nationalen Liga im Mannschaftssport.
Veranstaltungen, bei denen offenes Feuer verwendet wird.
Veranstaltungen, bei denen Gegenstände eingesetzt werden, die Leben, Gesundheit oder Eigentum gefährden können, beispielsweise pyrotechnische Erzeugnisse für Feuerwerke.
Veranstaltungen, bei denen Geräte oder Anlagen eingesetzt werden, die Leben, Gesundheit oder Eigentum gefährden können, beispielsweise Fahrzeuge, Motorschlitten, Luftfahrzeuge, Fahrgeschäfte (Karussells, Vergnügungsbahnen usw.), größere temporäre Konstruktionen (Bühnen mit Sonderkonstruktionen, Tribünen, Zelte usw.), Maschinen, speziell für Veranstaltungen hergestellte oder angepasste Einrichtungen (Spezialaufzüge, Seilbahnen usw.) sowie andere Anlagen, die bei normalem oder verändertem Betrieb eine Gefahr für Personen oder Eigentum darstellen können.
Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 3.000 Teilnehmern.
In allen anderen Fällen genügt die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung.
Wie erhält man eine Genehmigung der Verwaltungseinheit für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung oder Versammlung?
Eine öffentliche Versammlung ist jede organisierte Zusammenkunft von Personen zur Äußerung von Meinungen und Standpunkten.
Genehmigungsbehörde: Die Verwaltungseinheit, in deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung oder Versammlung stattfindet.
Antragsfrist: Mindestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstag. Für Radsportwettkämpfe, Motorsportveranstaltungen auf Straßen und andere Straßenveranstaltungen, die sich über das Gebiet von zwei oder mehr Verwaltungseinheiten erstrecken, beträgt die Frist mindestens 30 Tage.
Das Antragsformular finden Sie HIER.
Für die Erteilung einer Genehmigung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Benachrichtigung der lokalen Gemeinschaft: Nachweis, dass die Gemeinde, in der die Versammlung oder Veranstaltung stattfindet, informiert wurde (Kopie des Schreibens, Versandbestätigung usw.).
Zustimmung zur Nutzung des Veranstaltungsortes: Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers des Veranstaltungsortes (Mietvertrag, sonstiger Vertrag oder schriftliche Zustimmung).
Lärmbelastung bei der Veranstaltung: Genehmigung für eine übermäßige Lärmbelastung, falls Geräte verwendet werden, die gemäß der Verordnung über die Verwendung von Beschallungsanlagen bei Versammlungen und Veranstaltungen übermäßigen Lärm verursachen.
Medizinische Versorgung (Notfallmedizin): Ausgefüllte Anlage 9 der Vorschriften über den Rettungsdienst und den Patiententransport. Angaben zum medizinischen Versorgungskonzept sind für mittelgroße, anspruchsvolle, sehr anspruchsvolle und risikoreiche Veranstaltungen erforderlich. Die Einstufung und die erforderlichen medizinischen Dienste werden auf Grundlage der Anlage 9 berechnet und in Anlage 10 erläutert.
Genehmigung für eine Straßensperrung: Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde sowie ein Straßensperrungsplan oder ein Standardschema für eine vorübergehende Verkehrsregelung, sofern die Veranstaltung eine Sondernutzung der Straße erfordert.
Beschreibung besonderer Kennzeichnungen: Angaben zu Form, Farbe, Inhalt und Abmessungen besonderer Kennzeichnungen für Begleitfahrzeuge bei Veranstaltungen auf Straßen, wenn sich die Teilnehmer entlang einer festgelegten Veranstaltungsstrecke bewegen.
Nachweis der technischen Sicherheit von Geräten oder der sicheren Verwendung von Gegenständen: Erforderlich, wenn Geräte oder Gegenstände verwendet werden, die das Leben oder die Gesundheit der Teilnehmer oder das Eigentum gefährden könnten.
Weitere Nachweise zur sicheren Durchführung: Beispielsweise Nachweise über Brandschutzmaßnahmen und die medizinische Versorgung.
Weitere Unterlagen und Genehmigungen, die durch besondere Vorschriften vorgeschrieben sind.
Anträge, Zustimmungen und Informationen für die Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung oder Versammlung durch die Verwaltungseinheit
Zustimmung zur Nutzung öffentlicher Flächen
Für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen und Ausstellungen sowie für die Aufstellung von Baugerüsten, Baustelleneinrichtungen und Ständen während Wahlen und Referenden ist eine Zustimmung zur Nutzung öffentlicher Flächen erforderlich.
Findet die Veranstaltung beispielsweise im Stadtpark, im Magdalena-Park, auf dem Slomšek-Platz oder auf dem General-Maister-Platz statt, müssen zusätzlich die Zustimmungen des Instituts der Republik Slowenien für Naturschutz (Pobreška cesta 20 a, Maribor) und des Instituts für den Schutz des Kulturerbes Sloweniens (Slomškov trg 6, Maribor) beigefügt werden.
Zuständige Behörde: Stadtgemeinde Maribor, Amt für kommunale Angelegenheiten, Verkehr und Raumplanung
Das Antragsformular finden Sie HIER.
Antrag auf Genehmigung einer teilweisen oder vollständigen Sperrung einer Gemeindestraße für eine Veranstaltung
Für die teilweise oder vollständige Sperrung einer Gemeindestraße im Rahmen einer Veranstaltung auf oder entlang einer Gemeindestraße ist eine Genehmigung erforderlich.
Die Genehmigung legt die Bedingungen für die Straßensperrung, die erforderlichen Verkehrsumleitungen und die Dauer der Sperrung fest.
Zuständige Behörde: Stadtgemeinde Maribor, Amt für kommunale Angelegenheiten, Verkehr und Raumplanung
Das Antragsformular finden Sie HIER.
Antrag auf Genehmigung der Einfahrt in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche
Zuständige Behörde: Stadtgemeinde Maribor, Amt für kommunale Angelegenheiten, Verkehr und Raumplanung
Das Antragsformular finden Sie HIER.
Antrag auf Genehmigung einer vorübergehenden oder gelegentlichen übermäßigen Lärmbelastung und Anmeldung der Verwendung von Beschallungsanlagen
Zuständige Behörde: Gemeinsame Stadtverwaltung Maribor, Gemeinsamer Umweltschutzdienst
Antragsfristen: Der Antrag auf Genehmigung einer vorübergehenden oder gelegentlichen übermäßigen Lärmbelastung muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Anmeldung der Verwendung von Beschallungsanlagen muss mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
Das Antragsformular finden Sie HIER.
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Zustimmung
Zuständige Behörde: Institut für den Schutz des Kulturerbes Sloweniens, Regionalstelle Maribor
Das Antragsformular zur Festlegung der denkmalschutzrechtlichen Bedingungen finden Sie HIER.
Anmeldung einer Veranstaltung bei IPF
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Anmeldung einer Veranstaltung bei SAZAS
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Reinigung des Veranstaltungsortes und Miete von Abfallcontainern
Kontakt: Öffentliches Unternehmen Snaga
Tel.: + 386 2 620 58 00
E-Mail: info@snaga-mb.si
Aufstellung von Trinkwasserbrunnen
Kontakt: Öffentliches Unternehmen Mariborski vodovod
Tel.: +386 2 320 77 00
E-Mail: info@mb-vodovod.si
Stromanschluss
Kontakt: Öffentliches Unternehmen Nigrad
Tel.: +386 2 45 00 300
E-Mail: info@nigrad.si
oder
Kontakt: Elektro Maribor
Tel.: +386 2 22 00 000
E-Mail: info@elektro-maribor.si
Kontakte der Stadtbezirke und Ortsgemeinschaften der Stadtgemeinde Maribor
E-mail: mc.center@maribor.si
E-mail: mc.icankar@maribor.si
E-mail: koroska.vrata@maribor.si
E-mail: mc.magdalena@maribor.si
E-mail: mc.novavas@maribor.si
E-mail: mc.pobrezje@maribor.si
E-mail: mc.radvanje@maribor.si
E-mail: mc.studenti@maribor.si
E-mail: mc.tabor@maribor.si
E-mail: mc.tezno@maribor.si
E-mail: ks.bresternica-gaj@maribor.si
E-mail: ks.kamnica@maribor.si
E-mail: ks.limbus@maribor.si
E-mail: ks.pekre@maribor.si
E-mail: ks.razvanje@maribor.si
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